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Feuerwehreinsätze, Presse und Drohnen

Moderne Einsatzunterstützung, professionelle Pressearbeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Drohnen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Werkzeug im Feuerwehrwesen und in der professionellen Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Sie ermöglichen einen schnellen Überblick über Einsatzstellen, liefern Bilder aus schwer zugänglichen Bereichen und können sowohl Einsatzleitungen als auch Presse- und Medienarbeit unterstützen.

Gleichzeitig gilt: An einer Einsatzstelle steht die Sicherheit immer an erster Stelle. Der Einsatz einer Drohne darf weder Einsatzkräfte gefährden noch Rettungswege beeinträchtigen oder andere Luftfahrzeuge behindern. Gerade bei größeren Schadenslagen ist deshalb eine enge Abstimmung zwischen Einsatzleitung, Feuerwehr-Drohnenstaffel und Presse unerlässlich.

Drohnen bei Feuerwehreinsätzen

Feuerwehreinsätze Presse und Drohnen
Symbolbild: Feuerwehrpresse.org

Für Feuerwehren können Drohnen einen erheblichen taktischen Mehrwert bieten. Sie ermöglichen beispielsweise:

  • die Übersicht über größere Einsatzstellen,
  • die Erkundung von Brand- und Schadenslagen,
  • die Suche nach Personen,
  • die Kontrolle von Dachflächen und schwer zugänglichen Bereichen,
  • die Unterstützung bei Vegetations- und Waldbränden,
  • die Lagebeurteilung bei Hochwasser und Unwettern,
  • die Dokumentation von Einsatzabschnitten,
  • die Unterstützung bei der Suche nach Glutnestern,
  • die Erstellung aktueller Lagebilder für die Einsatzleitung.

Besonders wertvoll ist dabei die Möglichkeit, hochauflösende Bilder oder Live-Videobilder an die Einsatzleitung zu übertragen. Die Drohne kann damit gewissermaßen ein zusätzliches „Auge aus der Luft“ darstellen.

Feuerwehrdrohne und Pressedrohne sind nicht dasselbe

Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen dem Einsatz einer Drohne durch die Feuerwehr und dem Einsatz einer Drohne durch Presse oder Medien.

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – dazu gehören auch Feuerwehren – enthält § 21k LuftVO eine besondere Regelung. Wird ein unbemanntes Fluggerät mit weniger als 25 kg Startmasse durch oder unter Aufsicht einer solchen Organisation zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt, ist grundsätzlich keine Genehmigung nach Artikel 12 der EU-Verordnung 2019/947 erforderlich. Außerdem gelten für diese Einsätze die in § 21h und § 21i LuftVO geregelten geografischen Gebiete nicht in gleicher Weise; auch von der Pflicht zur direkten Fernidentifizierung besteht für entsprechende BOS-Einsätze eine Ausnahme.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Feuerwehrdrohnen völlig frei eingesetzt werden dürfen. Die jeweiligen Einsatzbedingungen, die Sicherheit des Luftverkehrs, die Einsatzlage, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und weitere rechtliche Vorgaben bleiben zu beachten.

Besondere Situation an Einsatzstellen

Für zivile Drohnen gilt in Deutschland eine besonders wichtige Regelung: Der Betrieb über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu Unfall- und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist grundsätzlich beschränkt. Ein Betrieb kann dort zulässig sein, wenn der zuständige Einsatzleiter zustimmt.

Für Pressevertreter bedeutet dies in der Praxis:

Eine Presse-Drohne sollte niemals eigenständig in eine laufende Einsatzstelle einfliegen.

Vor einem Start ist die Abstimmung mit der zuständigen Einsatzleitung erforderlich. Der Einsatzleiter muss beurteilen können, ob der Drohnenbetrieb mit der laufenden Gefahrenabwehr vereinbar ist.

Das ist insbesondere wichtig, wenn Feuerwehrhubschrauber, Rettungshubschrauber, Polizeihubschrauber oder andere Luftfahrzeuge eingesetzt werden.

Presse und Drohnen – professionell zusammenarbeiten

Für die Presse bietet die Drohnentechnik hervorragende Möglichkeiten für eine moderne Berichterstattung. Luftbilder können das Ausmaß eines Einsatzes verständlicher darstellen und besondere Einsatzsituationen dokumentieren.

Dabei sollte die Presse jedoch nicht nur die technischen Möglichkeiten betrachten, sondern auch die besondere Situation einer Einsatzstelle respektieren.

Eine professionelle Zusammenarbeit kann beispielsweise so aussehen:

  1. Kontakt zur Einsatzleitung herstellen
    Vor dem Drohneneinsatz wird geklärt, ob ein Flug grundsätzlich möglich ist.
  2. Einsatzlage berücksichtigen
    Aktuelle Rettungs-, Lösch-, Such- oder Hubschraubereinsätze haben Vorrang.
  3. Flugbereich abstimmen
    Start- und Landeplatz sowie Flugsektor werden gemeinsam festgelegt.
  4. Verantwortlichen Drohnenpiloten benennen
    Es muss klar sein, wer den Flug durchführt und für dessen sichere Durchführung verantwortlich ist.
  5. Auf Anweisung sofort landen
    Die Einsatzleitung muss den Drohnenbetrieb jederzeit aus Sicherheitsgründen unterbrechen lassen können.

So entsteht keine Konkurrenz zwischen Feuerwehr und Medien, sondern eine professionelle Kooperation auf Augenhöhe.

Aktuelle rechtliche Grundlagen für zivile Drohnen

Für zivile Drohnenbetreiber gelten insbesondere die europäischen Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/947 sowie die ergänzenden nationalen Regelungen.

Der Betrieb wird grundsätzlich in die Kategorien „open“ (offen), „specific“ (speziell) und „certified“ (zulassungspflichtig) eingeteilt. Die offene Kategorie umfasst wiederum A1, A2 und A3 mit unterschiedlichen Anforderungen.

In der offenen Kategorie gelten unter anderem grundsätzlich:

  • maximal 120 Meter Höhe über Grund,
  • grundsätzlich Sichtflug (VLOS),
  • kein Überflug von Menschenansammlungen,
  • keine Beförderung gefährlicher Güter,
  • kein Abwerfen von Gegenständen,
  • Einhaltung der für das jeweilige Drohnenmodell und die Unterkategorie geltenden Abstände und Anforderungen.

Bei bestimmten Drohnen sind außerdem die Registrierung des Betreibers und entsprechende Kompetenznachweise erforderlich. Dies hängt unter anderem von Gewicht, Drohnenklasse und geplanter Betriebsart ab.

Sobald ein Flug außerhalb der Grenzen der offenen Kategorie stattfindet – beispielsweise bei bestimmten BVLOS-Flügen oder anderen risikoreicheren Betriebsarten – kann die „specific“-Kategorie mit zusätzlichen Anforderungen und gegebenenfalls einer Betriebsgenehmigung relevant werden.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Neben dem Luftfahrtrecht darf bei Drohnenaufnahmen der Datenschutz nicht vergessen werden.

Kameras können Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen, Gebäude und andere Informationen erfassen. Bei der Veröffentlichung von Aufnahmen muss deshalb geprüft werden, ob personenbezogene Daten betroffen sind und auf welcher Rechtsgrundlage eine Verarbeitung beziehungsweise Veröffentlichung erfolgen kann.

Zusätzlich ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KunstUrhG enthält allerdings Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Personen als bloßes Beiwerk. Auch diese Ausnahmen gelten nicht grenzenlos.

Gerade bei Feuerwehreinsätzen ist deshalb besondere Sensibilität erforderlich. Verletzte, Betroffene, Kinder oder Personen in besonders geschützten Situationen sollten nicht identifizierbar veröffentlicht werden, sofern keine tragfähige rechtliche Grundlage dafür besteht.

Sensible Einsatzinformationen

Drohnenaufnahmen können mehr zeigen, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

Aufnahmen können beispielsweise Hausnummern, Kennzeichen, Einsatzkräfte, medizinische Versorgung, Zugangsmöglichkeiten, Einsatzabschnitte oder taktische Maßnahmen sichtbar machen.

Deshalb sollte vor einer Veröffentlichung geprüft werden:

Was ist auf dem Bild zu sehen?
Wer ist erkennbar?
Welche Informationen werden unbeabsichtigt preisgegeben?
Kann die Veröffentlichung Betroffene gefährden oder deren Rechte verletzen?
Kann die Aufnahme taktische oder sicherheitsrelevante Informationen offenlegen?

Professionelle Feuerwehrpresse bedeutet daher nicht, möglichst viel zu zeigen, sondern das Richtige verantwortungsvoll zu zeigen.

Feuerwehr und Presse als gemeinsames Netzwerk

Hier kann ein professionelles Pressenetzwerk eine wichtige Rolle übernehmen.

Feuerwehren verfügen über einsatztaktische Kompetenz. Pressevertreter verfügen über journalistische Erfahrung. Drohnenpiloten bringen zusätzlich spezielles technisches und fliegerisches Know-how ein.

Wer diese Kompetenzen miteinander verbindet, schafft einen erheblichen Mehrwert.

Ein funktionierendes Netzwerk kann unter anderem:

  • Ansprechpartner zwischen Feuerwehr und Medien vermitteln,
  • Presseverteiler koordinieren,
  • gemeinsame Regeln für Drohneneinsätze entwickeln,
  • Themen für die Öffentlichkeitsarbeit identifizieren,
  • Medienvertreter über besondere Termine informieren,
  • Drohnenaufnahmen professionell in die Berichterstattung integrieren,
  • Feuerwehrpressesprecher bei Medienanfragen entlasten,
  • Workshops und Schulungen organisieren,
  • den Erfahrungsaustausch zwischen Feuerwehren fördern.

Workshops und Qualifizierung

Mit der zunehmenden Nutzung von Drohnen steigt auch der Bedarf an qualifizierter Ausbildung.

Feuerwehrpresse.org kann Feuerwehren und Medienpartner beispielsweise durch kostenfreie Workshops zu folgenden Themen unterstützen:

Drohnen bei Feuerwehreinsätzen
Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung.

Drohnen und Pressearbeit
Professionelle Luftbilder und Videos für Pressemitteilungen, Webseiten und Social Media.

Rechtssicher fotografieren und filmen
Grundlagen zu Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und Veröffentlichungen.

Zusammenarbeit mit Medien
Wie funktionieren Presseanfragen? Welche Informationen benötigen Journalisten? Wie werden Interviews und Bildtermine vorbereitet?

Krisen- und Einsatzkommunikation
Wie werden Informationen bei größeren Einsatzlagen schnell, einheitlich und verständlich kommuniziert?

Fazit

Drohnen gehören zunehmend zur modernen Feuerwehr- und Pressearbeit. Richtig eingesetzt, können sie Einsatzleitungen unterstützen, Lagebilder verbessern und der Öffentlichkeit eindrucksvolle Einblicke in die Arbeit der Feuerwehr ermöglichen.

Entscheidend ist jedoch eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten: Die Feuerwehrdrohne dient der Gefahrenabwehr und Einsatzbewältigung. Die Presse-Drohne dient der journalistischen Berichterstattung.

Beide Bereiche können voneinander profitieren – aber nur durch klare Absprachen, gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Feuerwehrpresse.org möchte dabei die Verbindung zwischen Feuerwehr und Medien stärken: durch Netzwerk, Informationsaustausch, Kooperationen und praxisnahe Workshops.

Gemeinsam für professionelle Kommunikation

Sicher handeln. Recht beachten. Professionell kommunizieren.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung des konkreten Drohnenbetriebs. Bei Einsätzen können zusätzlich landesrechtliche, örtliche, datenschutzrechtliche und einsatzbezogene Vorgaben sowie besondere Luftraumbeschränkungen gelten. Vor jedem Flug ist die konkrete Betriebssituation zu prüfen.

Maik Levermann
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Quelle
Feuerwehrpresse.org
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