Wer kennt es nicht? Man ist auf der Autobahn oder in der Stadt im Einsatz und erblickt neben einem Brand oder Unfall nicht nur dessen Opfer, sondern auch nicht gerade selten Gaffer und Schaulustige.
Dieses bedeutet nicht selten einen größeren Aufwand für die Einsatzkräfte und vor allem auch Anschaffungen von Material, dessen Platz man im Fahrzeug auch lieber anderweitig nutzen können. Dieses zum Beispiel für Sichtschutzwände und Decken. Zusätzlich muss für das Aufstellen und Hochhalten des Sichtschutzes weiteres Personal eingesetzt werden. Dieses soll Schaulustige und Gaffer von der Sicht auf Opfer abhalten.
In Eschweiler bei Aachen wurden nach einer nächtlichen Explosion in der Fußgängerzone solche Schutzwände aufgebaut. Diese mussten zusätzlich mit Absperrband und Panzertape an Bäumen und Regenfallrohren gesichert werden, da sich Jugendliche dagegenstemmen und durch jede Ritze und auch über die Schutzwand ihre Smartphones hielten, um die Versorgung von Patienten zu filmen. Erst die Polizei konnte dieses mit einem Großaufgebot eindämmen. Statt Verletzte zu versorgen oder Hilfe zu leisten, wurde gefilmt ohne Ende. Am nächsten Tag fand man zahlreiche Videos auf Social-Media-Plattformen, die den Umfang des Unglücks wenige Sekunden nach der Explosion zeigten. Nur keine Erst-Helfer.
Ein anderes Mal, sperrten Gaffer und Schaulustige eine Straße, um die Bekämpfung eines Dachstuhlbrandes zu fotografieren und zu filmen. Da dieser Einsatz bei sommerlichen Temperaturen stattfand, waren diese sogar mit entsprechenden Getränken ausgestattet und missachteten die Absperrmaßnahmen der Feuerwehr und Polizei.
Bei einem angestürzten Stahlträger in der Stadt, legten sich Schaulustige und Gaffer auch neben dem Rettungswagen auf den Boden, um noch Blicke und Fotos zu erhaschen.
Auf Autobahnen kommt es regelmäßig zu Unfällen. Während Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im Einsatzgeschehen aktiv sind, gibt es immer wieder Autofahrer und auch Beifahrer mit einem gezückten Handy, die die Einsätze fotografieren oder filmen. Auch hierdurch gibt es nicht selten weitere Unfälle.
In allen Fällen wurde erst abgelassen, nachdem die Polizei mehr als deutliche Worte dafür fand und Bußgelder androhte. Im ersten Beispiel wurde das Maß aber so weit überschritten, dass eine Vielzahl von Anzeigen fällig war.
Solch ein Verhalten von Schaulustigen und Gaffern kann und darf nicht toleriert werden. Es geht hierbei nicht nur um Menschenleben, sondern auch um die Faktoren Zeit, Kosten und Personal. Dieses Verhalten behindert deutlich die Abläufe bei den Einsätzen.
Wann handelt es sich beim Gaffen um eine Ordnungswidrigkeit?
Das ist schnell und einfach erklärt: Eine Ordnungswidrigkeit nach § 113 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegt vor, wenn sich eine Person „einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.“
Zu den Trägern von Hoheitsbefugnissen gehören nicht nur die Polizei, sondern auch Feuerwehr, Rettungsdienst und THW. Es gibt also keinerlei Ausreden, um die Weisung zum Entfernen von der Einsatzstelle zu ignorieren.
Das Gaffen allein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die je nach Bundesland mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro behaftet ist.
Wann wird Gaffen zu einer Straftat?
Zu einer Straftat nach §201a Strafgesetzbuch (StGB) wird das Gaffen, wenn Fotos und Videoaufnahmen der Schadensereignisse, der Verletzten, Toten und Opfer (auch Angehörige an der Einsatzstelle) gemacht werden. Mittlerweile ist es egal, ob diese zur Veröffentlichung im Internet zum Privatvergnügen angefertigt wurden. Das Gesetz nennt hier ein Strafmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe.
Doch auch das Behindern der Einsatzkräfte durch das Gaffen kann sehr schnell zu einer unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB werden und ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Bei einer Verbreitung von solchen Fotos kann es auch noch zu weiteren Bußgeldern kommen. Insbesondere im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Vorsicht geboten, da hier weitere Bußgelder drohen können.
Grundsätzlich darf man auch nicht vergessen, dass die Polizei durchaus befugt ist, Smartphones von Gaffern zur Beweissicherung zu beschlagnahmen. Da kann das neue iPhone sehr schnell mal für einige Zeit weg sein. Da interessiert es die Polizei ebenso wenig, dass der Gaffer seine Kontakte nicht mehr erreichen kann, so wie den Gaffer nicht interessierte, dass er sich selbst strafbar gemacht hat.
| Verstoß | Sanktion |
| „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1000 Euro |
| Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Min. Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt |
| Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | Min. Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt |
| Unterlassene Hilfeleistung | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| Fotos oder Filme von einem Einsatz machen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
| Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
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